Als staatlich anerkannter Lohnsteuerhilfeverein mit bundesweit über 1000 örtlichen Beratungsstellen bieten wir insbesondere für
Arbeitnehmer, Beamte, Rentner
im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft folgende Leistungen an:
Komplette Erstellung und Hilfe bei der Einkommensteuererklärung
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einschließlich
- Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
- kompletter Abwicklung mit dem zuständigen Finanzamt
- Überprüfung des Steuerbescheides
- ggf. Einlegen von Einspruch bzw. Erhebung von Klage
sofern
- nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Renten) oder aus Unterhaltsleistungen erzielt werden und/oder
- bei Miet-, Kapital-, Spekulations- und sonstigen Einkünften, wenn die Einnahmen hieraus 18.000/36.000 EUR p.a. (Alleinstehende/Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften) nicht
übersteigen und wenn keine Gewinn- oder umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
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Beratung und Antragsbearbeitung hinsichtlich
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- Eigenheimzulage mit Kinderzulage
- Investitionszulage
- Kindergeld
- Lohnsteuerermäßigung
- Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
- Antrag auf Nichtveranlagungsbescheinigung
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Beratung in steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich
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- Alterseinkünftegesetz
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wohnungsbauprämie
- "Riester-Rente"/"Wohn-Riester"
- geringfügiger Beschäftigungen (Minijobs)
- Wahl der richtigen Steuerklasse
- Abgeltungssteuer
- ausländischer Einkünfte (Doppelbesteuerungsabkommen)
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Alle unsere Leistungen sind bereits durch den teilweise steuerlich abzugsfähigen Mitgliedsbeitrag abgegolten, so dass Sie unsere Leistungen das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten nutzen
können.