Beratungsstelle Erlensee
Beratungsstelle Erlensee

Neues Feld im Mantelbogen 2017 Zeile 98

Neu eingefügt wurde in der Zeile 98 das Feld 175!

Wenn Sie Sachverhalte nicht in der Steuererklärung angeben können, weil es kein Feld dafür gibt, oder wenn Sie Ihren Angaben eine Rechtsauffassung zugrunde legen, die von der Auffassung der Finanzverwaltung abweicht, tragen Sie in das Feld 175 eine 1 ein.

Sie schreiben Ihre ergänzenden Angaben auf ein separates Blatt Papier, das Sie Ihrer Steuererklärung beilegen. Diese Anlage muss zwingend mit “Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ überschrieben werden.

Eine Übersicht darüber, welche Belege und Aufstellungen Sie ggf. mit Ihrer Steuererklärung einreichen, gehört nicht in die Anlage.

Wenn Sie „Ergänzende Angaben zur Steuererklärung“ abgeben, wird Ihre Steuererklärung auf jeden Fall von einem Finanzbeamten überprüft. Damit verbunden sind oft Rückfragen und eine längere Bearbeitungszeit.

(Stand: 11.01.2018)

Keine Verpflichtung auf Fehler des Vorberaters hinzuweisen!

Der BGH hat in seinem Urteil vom 07.05.2015, Az.: IX ZR 186/14 bzgl. der Nebenpflichten eines Steuerberaters zu entscheiden.

Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung eines solchen Anspruchs hinzuweisen.

(Stand: 11.01.2018)

Beide Ehepartner leben im Pflegeheim - Haushaltsersparnis zweimal abziehen!

BFH hat in seinem Urteil vom 04.10.2017, Az.: VI R 22/16; veröffentlicht am 06.12.2017 über den Ansatz der Haushaltsersparnis entschieden.

Sind beide Ehegatten krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht, ist für jeden der Ehegatten eine Haushaltsersparnis anzusetzen.

(Stand: 11.01.2018)

Wichtige Änderungen ab dem 01.01.2018

Der Kindergeldantrag konnte bis einschließlich 2017 für bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Ab dem 01.01.2018 gilt die verkürzte Frist von 6 Monaten.

 

Das Kindergeld und der Freibetrag für Kinder erhöhen sich ab 2018. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind beträgt dann 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind je 225 Euro. Der Freibetrag für Kinder beträgt 2.394 Euro.

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Wertgrenze von bisher netto 400 Euro wird zum 01.01.2018 auf 800 Euro netto verdoppelt. Es lohnt sich die Anschaffungen ins Folgejahr zu verschieben.

 

Die Grundzulage für Riesterverträge steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Es ist somit wichtig, jährlich die Höhe der Einzahlungen zu prüfen, damit die Zulagen nicht gekürzt werden.

 

Der Unterhaltshöchstbetrag steigt ab 2018 auf 9 .000 Euro.

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© Sebastian Herchenröther